Familienpflege und Haushaltshilfe in Stuttgart
Was tun, wenn die Mutter z.B. wegen einer Erkrankung oder einer Liegeschwangerschaft plötzlich ausfällt? Sie zu ersetzen ist nicht einfach; das wissen Väter, Omas und Opas und alle, die das schon einmal versucht haben. Da steckt doch Einiges dahinter.
Wir von der Katholischen Familienpflege können da helfen. Mit ausgebildeten Fachkräften versorgen wir Kinder und Haushalt. Die Familienpflegerinnen versorgen Kinder ihrem Alter entsprechend, kümmern sich um den Haushalt und halten den Familienalltag so aufrecht, wie es die Familie gewohnt ist.
Familienpflege ist ein anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf, der allerdings nicht in allen Bundesländern in Deutschland bekannt ist. Deshalb verwendet die Krankenkasse auch den bundeseinheitlichen Begriff der „Haushaltshilfe“. Wir leisten diese Dienste seit fast 50 Jahren in Stuttgart als Haushaltshilfe und Familienpflege.
Unter welchen Voraussetzungen Sie diese Hilfe erhalten und wie wir Sie unterstützen, erfahren sie unter den Rubriken Familienpflege und Angebote.
Im Auftrag welcher Kostenträger wir arbeiten und wie der Weg dahin ist, erklären wir Ihnen unter Kosten.
Wenn Sie fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Das Formular hierfür finden Sie unter Kontakt.
Der gemeinnützige Verein der katholischen Familienpflege Stuttgart wurde am 05.07.1957 von Hilde Pesch gegründet.
Die ersten ausgebildeten Fürsorgerinnen erkannten die Not von Arbeiterfamilien, die vor allem dann stark zu Tage trat, wenn die Mutter wegen einer Erkrankung oder nach einer Entbindung das Bett hüten musste.
Annähernd zur selben Zeit konnte in der Fachschule Freiburg das Examen zur Haus- und Familienpflegerin abgelegt werden. Damit ist ein ausgereiftes Berufsbild mit entsprechender Qualifizierung für diese Aufgabe entstanden.
Viele Familienpflegerinnen haben in den vergangenen 50 Jahren für und mit der Familienpflege gearbeitet und sich für Stuttgarter Familien eingesetzt. Heute sind 20 ausgebildete Familienpflegerinnen bei uns beschäftigt und sorgen täglich bis zu 8 Stunden auch über mehrere Wochen für Familien in Notsituationen.
In Ihrer Familie lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren (in einigen Ausnahmefällen unter 14 Jahren) oder ein behindertes Kind. Als haushaltsführende Person (in der Regel die Mutter) können Sie die Versorgung dieser Kinder nicht mehr übernehmen, weil
•Sie ins Krankenhaus müssen.
•Sie in eine Kur oder eine Rehabilitationseinrichtung müssen.
•Sie wegen einer Risikoschwangerschaft oder einer Entbindung sich schonen sollen.
•Sie zwar zu Hause, aber dennoch akut krank und in ärztlicher Behandlung sind (z.B. Viruserkrankung, ambulante OP, akute orthopädische Erkrankung wie Hexenschuss, etc).
•Sie unter extremer psychischer Erschöpfung leiden.
•Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten müssen und mit stationär aufgenommen sind, während zu Hause weitere Kinder unter 12 Jahren unversorgt wären.
Andere im Haushalt lebende Personen, z.B. der Ehemann, Lebensgefährte sind berufstätig und deshalb außer Haus. An deren arbeitsfreien Tagen (Samstag, Sonntag) und bei Urlaub darf keine Familienpflegerin kommen.
* Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse spricht grundsätzlich von Haushaltshilfe und fordert dabei kein besonderes Berufsprofil. Wir vermitteln ausschließlich ausgebildete Familienpflegerinnen. Näheres finden Sie unter Angebote.
In der Regel gewährt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Familienpflege bzw. Haushaltshilfe. Näheres dazu erfahren Sie unter der Rubrik Kosten.
Wichtig: Sofern Sie nicht stationär in einem Krankenhaus aufgenommen sind, sondern zu Hause sind, benötigen Sie ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes, welches Folgendes beinhalten sollte:
•Diagnose
•Funktionseinschränkung und Fähigkeitsstörungen
•Hinweis auf Anzahl und Alter der Kinder
•tägliche Stundenzahl und voraussichtliche Dauer der Haushaltshilfe
Die tägliche Stundenzahl, die die Familienpflegerin Ihnen hilft, richtet sich in erster Linie nach dem Alter der Kinder und deren sonstigen Betreuungsformen. Wenn die Kinder Vormittags im Kindergarten oder in der Schule sind, werden Sie voraussichtlich nur für die Nachmittagsstunden eine Familienpflegerin verordnet bekommen, also ca. 4-6 Stunden. Sind dagegen Säuglinge und/oder Kleinkinder zu versorgen, wird der Arzt voraussichtlich 8 Stunden verordnen.
Gleichzeitig spielt natürlich die Art der Erkrankung eine Rolle. Eine Virusinfektion erfordert absolute Bettruhe, dagegen kann die Entlastung im Haushalt nach einer Unterleibs-OP mit ca. 4 Stunden täglich schon ausreichen. Auch die Dauer des gesamten Einsatzes richtet sich nach der Art der Erkrankung. Bei einem Bruch mit Gips ist eine Einsatzdauer der Familienpflegerin bei Ihnen von 4-6 Wochen zu Beginn bereits eindeutig. Dagegen wird der Arzt den Einsatz bei einer Virusinfektion zunächst für eine Woche verordnen und nach einer erneuten Untersuchung bei Bedarf verlängern.
Privat Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Haushaltshilfe. Dies sollten Sie bei Ihrer privaten Kasse erfragen.
Wir legen besonderen Wert auf pädagogisch qualifiziertes Personal. Die Sorge um die Kinder und deren Wohlergehen sind für uns und die Familie von großer Wichtigkeit.
Kinder sollen trotz der Abwesenheit oder Krankheit der Mutter ihren gewohnten Tagesablauf in einer liebevollen Atmosphäre beibehalten können. Anwesende kranke Mütter sollen sich zurückziehen können, um sich auf die Genesung zu konzentrieren. Unsere Mitarbeiterinnen garantieren hierfür:
•eine altersentsprechende Versorgung z.B. in Bezug auf Ernährung, Unterstützung in Alltagsaufgaben, Freizeitbeschäftigung und Spiel
•Kinder jeglichen Alters werden betreut und entsprechend ihrem Alter und ihrer Entwicklung beschäftigt
•die Begleitung in Kindergarten und Schule wird übernommen, sofern erwünscht
•Hausaufgaben und Lernen werden begleitet und unterstützt
•dabei werden Erziehungsgrundsätze und Erziehungsstile der Eltern beachtet und berücksichtigt.
Wir leisten mit unseren Familienpflegerinnen Haushaltshilfe in Stuttgart, wenn die haushaltsführende Person ganz oder teilweise ausfällt.
Wenn die Mutter zu Hause ist, unterstützt und hilft sie der Mutter oder übernimmt bestimmte Aufgabenbereiche des Haushalts auf Wunsch und nach Absprache. In folgenden Bereichen ist die Haushaltshilfe durch unsere Familienpflegerinnen eine große Entlastung für Sie:
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
- Einkauf
- Zubereitung der Mahlzeiten
- Budgetplanung
- Blumen- und Terrassenpflege
- Vorratshaltung
- Familienfeste (z.B. Kindergeburtstag) vorbereiten
- Überwachung von Reparaturarbeiten
Dabei richten wir uns nach den Gewohnheiten der jeweiligen Familie. Vorlieben, finanzielle Möglichkeiten und wohlbekannte Abläufe hat die Familienpflegerin im Blick.
Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse spricht grundsätzlich von Haushaltshilfe. Wir unterscheiden nicht zwischen den beiden Begriffen Haushaltshilfe und Familienpflege - bleiben jedoch aufgrund unseres Namens und und unserer langen Tradition lieber bei "Familienpflege".
Familienpflegerinnen sind ausgebildet in der Säuglingspflege, der Krankenpflege und der Altenpflege,
d.h. sie
•versorgen kranke Mütter und Kinder, z.B. bei Infektionskrankheiten und Bettruhe
•unterstützen die Mutter nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder
•können Säuglinge wickeln, baden, mit der Flasche füttern
•versorgen ältere, im Haushalt lebende Personen mit
•geben Tipps bei der Versorgung kranker Säuglinge und Kleinkinder
•wenden die vom Arzt angeordnete Behandlung, darunter auch bewährte Hausmittel (z.B. Wadenwickel) an.
Als Kostenträger für die Leistungen der Haushaltshilfe/Familienpflege kommen unter anderem in Betracht:
1.Die gesetzlichen Krankenkassen
Bei stationärem und teilstätionärem Aufenthalt, z.B. in einer Klinik, einer Reha-Einrichtungen oder einem Kurhaus, haben Sie, sofern Kinder unter 12 Jahren zu versorgen sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für die Dauer Ihrer Abwesenheit.
Das Gleiche gilt, wenn Sie wegen einer Risikoschwangerschaft oder einer Mehrlingsgeburt besonderer Schonung bedürfen oder liegen müssen, um die Entwicklung der Neugeborenen nicht zu gefährden.
Wenn Sie wegen einer akuten Erkrankung in ambulanter Behandlung sind und Ihr Arzt Ihnen ein Attest für Haushaltshilfe verordnet, kann die Krankenkasse diese Kosten ebenfalls übernehmen. Dies ist eine freiwillige, bzw. zusätzliche Leistung Ihrer Kasse auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Die Kasse kann also, ähnlich wie z.B. bei alternativen Heilmethoden, selbst entscheiden, in welchem Rahmen sie in diesem Fall Haushaltshilfe gewährt.
2.Die deutsche Rentenversicherung, früher BFA oder LVA
Sie trägt die Kosten der Haushaltshilfe vor allem bei Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen.
3.Der Jugendhilfeträger und der Sozialleistungsträger
Bei Fällen, die über das Leistungsspektrum der Krankenkasse hinaus reichen, kann im Einzelfall auch das Jugendamt oder das Sozialamt für die Kosten aufkommen. Dies ist zum Beispiel bei besonderen Notsituationen, wie der Tod der haushaltsführenden Person, der Fall.
Falls die gewährte Stundenanzahl der Kasse nicht reicht, weil Sie z.B. alleinerziehend sind oder getrennt leben und sich niemand nachts um die Kinder kümmern kann, leistet unter Umständen das Jugendamt finanzielle Hilfe.
4.Die Beihilfe des Bundes oder des Landes
Sie ist zuständig für alle Beamten.
Über die Beihilfe können bei stationärem Aufenthalt bis zu 70% der Kosten für eine Haushaltshilfe beantragt werden. Leider hat die Beihilfe die Haushaltshilfe deutlich eingeschränkt. Nur bei stationärem Aufenthalt der Mutter und max. 7 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kann noch eine Haushaltshilfe gewährt werden.
5.Bischöflicher Sonderfonds
Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart stellt für Familienpflegedienste einen Sonderfonds zur Verfügung. Die Katholische Familienpflege kann in besonderen Notsituationen einen Antrag auf Mittel aus dem bischöflichen Sonderfonds stellen, sofern uns eine Familie, die dringend eine Familienpflegerin braucht, bekannt ist.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne weiter und suchen gemeinsam nach Lösungen.
6.Stiftungen und Spenden
Sollte Ihre Familie aus irgendeinem Grund keine Unterstützung der genannten Kostenträger erhalten, oder treffen die Voraussetzungen nicht zu und sind Sie dennoch in einer familiären Notlage, helfen Spenden, Stiftungen und Fonds. Fragen Sie in Ihrer Kirchengemeinde, bei Ihrem Arbeitgeber und in Ihrem Bekanntenkreis.
7.Selbstzahler
Natürlich ist es auch möglich, die Haushaltshilfe bzw. eine qualifizierte Familiepflegerin selbst zu bezahlen. Wir rechnen dann direkt mit Ihnen persönlich ab. Der derzeitige Stundensatz, den wir auch mit den Krankenkassen abrechnen, liegt bei 24,93 EUR pro Stunde (Stand Februar 2006).
Katholische Familienpflege Stuttgart e.V.
Katharinenstraße 2 B
70182 Stuttgart
Tel. 0711/286 50 95
Fax. 0711/260 460
Isolde Schaugg - Geschäftsführung
Ursula Kienzle - Einsatzleitung und Verwaltung
Hildegard Heinz - Einsatzleitung
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