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Anspruch
In der Regel gewährt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Haushaltshilfe. Näheres dazu erfahren Sie unter der Rubrik Kosten.
Wichtig: Sofern Sie nicht stationär in einem Krankenhaus aufgenommen sind, sondern zu Hause sind, benötigen Sie ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes, welches Folgendes beinhalten sollte:
- Diagnose
- Funktionseinschränkung und Fähigkeitsstörungen
- Hinweis auf Anzahl und Alter der Kinder
- tägliche Stundenzahl und voraussichtliche Dauer der Haushaltshilfe
Die tägliche Stundenzahl, die die Familienpflegerin Ihnen hilft, richtet sich in erster Linie nach dem Alter der Kinder und deren sonstigen Betreuungsformen. Wenn die Kinder Vormittags im Kindergarten oder in der Schule sind, werden Sie voraussichtlich nur für die Nachmittagsstunden eine Familienpflegerin verordnet bekommen, also ca. 4-6 Stunden. Sind dagegen Säuglinge und/oder Kleinkinder zu versorgen, wird der Arzt voraussichtlich 8 Stunden verordnen.
Gleichzeitig spielt natürlich die Art der Erkrankung eine Rolle. Eine Virusinfektion erfordert absolute Bettruhe, dagegen kann die Entlastung im Haushalt nach einer Unterleibs-OP mit ca. 4 Stunden täglich schon ausreichen. Auch die Dauer des gesamten Einsatzes richtet sich nach der Art der Erkrankung. Bei einem Bruch mit Gips ist eine Einsatzdauer der Familienpflegerin bei Ihnen von 4-6 Wochen zu Beginn bereits eindeutig. Dagegen wird der Arzt den Einsatz bei einer Virusinfektion zunächst für eine Woche verordnen und nach einer erneuten Untersuchung bei Bedarf verlängern.
Privat Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Haushaltshilfe. Dies sollten Sie bei Ihrer privaten Kasse erfragen.
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